Probleme mit dem Schulleiter
Kinder, Eltern, Lehrer, Schule – dieses Geflecht birgt reichlich Streitpotenzial, denn dort, wo Menschen in einer Zwangsgemeinschaft aufeinandertreffen, ist nicht immer Friede, Freude, Einigkeit. Nicht nur mit Lehrern können Schüler oder Eltern in den Clinch geraten, sondern auch mit dem Rektor oder der Rektorin. Da ist guter Rat teuer, denn was will man schon gegen das Schulpersonal machen, das ohnehin am längeren Hebel sitzt. Wenn alle Versuche des Gesprächs scheitern, kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde eventuell hilfreich sein.
Was ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
Prinzipiell muss man zwischen Dienstaufsichtsbeschwerde, kurz DAB, und Fachaufsichtsbeschwerde unterscheiden. Beide können dann zur Anwendung kommen, wenn Probleme mit dem Lehrer oder dem Rektor nicht beigelegt werden können und Schüler oder Eltern eine Falschentscheidung vermuten. Mit der Fachaufsichtsbeschwerde lassen sich fachliche wie inhaltliche Mängel rügen. Die DAB ist jedoch das Mittel, um persönliches Verhalten von Amtspersonen zu rügen. Verfasst man als Beschwerdeführer die Beschwerde, muss man allerdings nicht selbst darüber befinden, ob man Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde an den Vorgesetzten eingibt, da in der Formalität beides dieselben Kriterien für den Eingebenden voraussetzen. Demnach kann die Beschwerde formlos, fristlos mündlich, zur Niederschrift oder schriftlich eingegeben werden. Sie muss lediglich den zur Beschwerde gebrachten Sachverhalt schildern. Inwieweit eine Beschwerde Schulleiter jedoch zu einer anderen Umgangsweise mit Schülern und Eltern bewegt, bleibt in jedem Einzelfall abzuwarten.
Wann empfiehlt sich die Dienstaufsichtsbeschwerde?
Die Dienstaufsichtsbeschwerde gilt als relativ mächtiges Instrument, auch wenn sie häufig in ihrer Wirkung überschätzt wird. Früher brachte bereits die Ankündigung einer solchen als Eingabe oftmals die Streitbarriere zum Schmelzen, doch heute hört man zunehmend von Amtspersonen ein lapidares „Machen Sie doch“ oder „Das können Sie gerne tun“. Hat man als Schüler oder Eltern Probleme mit der Schule und ihrem Personal, sollte man sorgfältig abwägen, ob und wann man eine Beschwerde gegen Lehrer oder Rektor macht. Bei Auseinandersetzungen mit einer Lehrperson genügt es zunächst, sich an den Rektor der Schule zu wenden. Nur, wenn der offensichtlich nur wegen dem Gehalt Schulleiter geworden ist und auch mit seiner Inanspruchnahme kein Beilegen der Auseinandersetzung möglich ist, sollte man über eine DAB nachdenken. Dennoch ist dies kein Allheilmittel, das jedes Problem mit dem Schulpersonal aus dem Weg räumen kann. Darum empfiehlt es sich immer, auch Organe wie Elternbeirat oder im Notfall auch öffentliche Präsenz in Anspruch zu nehmen. Eine weitere Option, Schulen, Schüler und Eltern an den runden Tisch zu bringen, ist es, selbst die Laufbahn eines Schulrektors einzuschlagen und dieses Amt mit Menschlichkeit, Kompetenz und Lebensklugheit zu beleben.
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